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Antrag Ortsbeirat 7

Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben

13.10.2024 | Aktualisiert am: 16.10.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2024, OF 437/7 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, folgenden Beschluss zu fassen 1. Der Betrieb einer Unterkunft für geflüchtete Menschen auf dem Eckgrundstück "In der Au/ Strubbergstraße" wird auf maximal zehn Jahre begrenzt. 2. Die benachbarte Unterkunft auf den Grundstücken "In der Au 2" und "In der Au 4-12" wird im Zuge der Eröffnung der neuen Unterkunft sukzessive in der Kapazität reduziert und dann geschlossen. 3. Die Kapazität der benachbarten Brentanoschule und der ortsnah verfügbaren Kinderbetreuungseinrichtung wird an die erwarte Zahl von Kindern angepasst. Begründung: Eine angemessene Unterbringung geflüchteter Menschen ist eine wichtige Aufgabe, der sich nicht nur die städtischen und staatlichen Institutionen, sondern auch alle Bürger:innen stellen müssen. Die Rödelheimer Bürger:innen haben sich bislang mit viel Engagement für die in Rödelheim untergebrachten geflüchteten Menschen eingesetzt. Damit dies auch so bleibt, sollte die Zahl der im Stadtteil untergebrachten geflüchteten Menschen aber nicht immer weiter erhöht werden. Schon die Nutzung des bisher als Unterkunft für geflüchtete Menschen genutzten Geländes der ehemaligen Messebaufirma Ambrosius war von Anfang an nur zeitlich befristet. Diese Notwendigkeit ergibt sich schon aus den planungsrechtlichen Vorgaben, die an dieser Stelle ein Gewerbegebiet vorsehen. Zudem wurde seinerzeit explizit auf die Prüfung einer weiteren Unterkunft in unmittelbarer Nachbarschaft verzichtet. In der B 319 aus 2017 heißt es: "Die soziale Infrastruktur in den Stadtteilen ist in der Regel nicht darauf ausgelegt, binnen kurzer Zeit größere Personengruppen aufzunehmen. Das gilt zum Beispiel für Kindertagesstätten, Schulen und die ärztliche Versorgung. Der Magistrat hat deshalb nach Möglichkeit darauf verzichtet, mehrere Übergangsunterkünfte für Flüchtlinge in direkter Nachbarschaft zueinander einzurichten und hat sich stattdessen um eine Verteilung über das gesamte Stadtgebiet bemüht." Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich die damalige Erkenntnis des Magistrats. Der gleichzeitige Vollbetrieb beider Einrichtungen würde diesem Ziel allerdings widersprechen. Zudem ist die angestrebte Befristung für die neue Unterkunft auf 20 Jahre, nicht mehr als übergangsweise Nutzung zu betrachten. Das ist vielen Bürger:innen nicht zu vermitteln und widerspricht im Übrigen auch den mit der Aufstellung des Bebauungsplans 942 verfolgten Zielen zur Sicherung des traditionellen Gewerbestandorts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten

25.03.2024 | Aktualisiert am: 24.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2024, OF 1001/6 Betreff: Sossenheim: Linksabbiegerspur auf der Westerbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob auf der Westerbachstraße aus Richtung Sossenheim kommend eine Linksabbiegerspur zu der Geschäftszeile Westerbachstraße 148-152 eingerichtet werden kann. Begründung: Insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten entsteht an dieser Stelle regelmäßig Stau und Chaos, wenn Autofahrer auf der Westerbachstraße von Sossenheim kommend zu der Geschäftszeile links abbiegen möchten. Die Einrichtung einer separaten Linksabbiegerspur (analog der Abbiegerspur zu dem REWE-Markt) könnte hier Abhilfe schaffen und sollte deshalb geprüft werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Auskunftsersuchen V 927 2024 Die Vorlage OF 1001/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 7

Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?

14.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2023, OF 348/7 Betreff: Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Vorgang: M 220/19 Mit dem Baulandbeschluss M 220 vom 20.12.2019 (letzte Aktualisierung 25.10.2023) wurde das Ziel verfolgt, "eine sozial- und klimagerechte Stadtentwicklung in Gebieten der Wohnbaulandentwicklung" zu schaffen. Der Magistrat wurde daher beauftragt, mit entsprechenden Maßnahmen dieses Ziel zu unterstützen. Angesichts der Fertigstellung neuer Wohnungen im Ortsbezirk (In der Au 25 mit 34 Wohnungen inseriert, bezugsfrei ab April 2024; Lorscher Straße 40 (7 Wohnungen), Ludwig- Landmann-Straße 389, 391 ... (mit 166 Wohnungen inseriert, Bezugstermin ab sofort) stellen sich folgende Fragen: 1. Welche städtebaulichen Verträge gemäß Baugesetzbuch wurden mit den Planungsbegünstigten der o.g. neuen Wohngebiete geschlossen, um eine der Größenordnung entsprechende soziale Infrastruktur zu gewährleisten? 2. Wenn keine Verträge über die Schaffung sozialer Infrastruktur geschlossen wurden: warum nicht? 3. Welche Maßnahmen gibt es von Seiten des Magistrats, die jetzt hinzuziehenden Familien und deren Kinder ab sofort mit ausreichenden KT- und Schulplätzen zu versorgen? 4. Wie viele Wohnungen von den o.g. neuen Wohnungen sind im ersten Förderweg, wie viele Wohnungen von neuen Wohnungen sind im zweiten Förderweg (Mittelstandsprogramm der Stadt Frankfurt) errichtet worden? 5. Wenn keine geförderten Wohnungen bei den o.g. neuen Wohngebieten errichtet wurden: Warum nicht? Begründung: Bereits jetzt - ohne Beziehung der neu errichteten Wohnungen - gibt es einen Notstand bei allen sozialen Einrichtungen von Kinderbetreuung und Schulplätzen. Die Spielplätze sind durch die große Anzahl der Nutzer nicht in dem notwendigen Maß mitgewachsen. Sozialeinrichtungen für Senioren gehören ebenso zur sozialen Infrastruktur. Dem Augenschein nach wurde bei den Genehmigungen der neuen Wohnungen an sozialer Infrastruktur nicht gedacht. Die Frage nach den Planungsabläufen, um eine Überlastung der bestehenden Einrichtungen zu vermeiden, ist die eine Seite. Die andere ist, wie den neu hinzukommenden Einwohnern eine notwendige soziale Infrastruktur gewährleistet werden kann. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.12.2019, M 220 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 7 am 28.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 796 2023 Die Vorlage OF 348/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU, FDP und BFF

Wohnungsbau soziale Infrastruktur Familienunterstützung

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 2

Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von AltBockenheim

10.10.2023 | Aktualisiert am: 01.11.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2023, OF 771/2 Betreff: Kein Abriss des Gebäudes Friesengasse 13 - keine weitere Zerstörung von Alt-Bockenheim Der Ortsbeirat lehnt nach dem Abriss des historischen Backhauses/Tibethauses am Hülya-Platz in Alt-Bockenheim weitere Zerstörungen des historischen Stadtteilkerns Bockenheims ab. Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen kurzfristig zu beantworten: 1. Trifft es zu, dass die vom Eigentümer (oder Voreigentümer), unterschriebene Abwendungserklärung für das Teilgrundstück Friesengasse 13 (Abwendung des Vorkaufsrechts der Stadt im Satzungsgebiet einer Milieuschutzsatzung) bereits demnächst ausläuft? Falls ja, wann ist dies der Fall? 2., Trifft es zu, dass der Eigentümer bereits über eine Abrissgenehmigung für die Friesengasse 13 verfügt? Wenn nein, wurde eine solche beantragt oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)? 3. Trifft es zu, dass der Eigentümer des obigen Areals auch die Absicht hat, den in der Friesengasse angrenzenden Gartenbereich Friesengasse 15 (Eigentümer Stadt/Nachbarn als Pächter) zu erwerben und zu bebauen? Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Maßnahmen darzulegen, mit denen er die städtebauliche Struktur in Alt-Bockenheim künftig besser schützen will; 2. darzulegen, wie die Erhaltungssatzung Nr. 48 - Bockenheim II (Erhaltung der städtebaulichen Eigenart) z. B. über einen Bebauungsplan besser abgesichert werden kann; 3. darzulegen, welche Möglichkeiten es gibt, das Gebäude Friesengasse 13 zu erhalten, indem z. B. Denkmalschutz und/oder Ensembleschutz (zusammen mit den gegenüberliegenden Gebäuden, z. B. Friesengasse 12) geprüft werden oder gemäß der Erhaltungssatzung Nr. 48 der Rückbau des Fachwerkhauses versagt wird; 4. dem Eigentümer (falls notwendig) die behutsame Sanierung zu empfehlen und damit preiswerten Wohnraum zu erhalten (entsprechend E 47 - Milieuschutzsatzung); 5. das Garten-Pachtgrundstück Friesengasse 15 weder zu verkaufen noch an den Eigentümer der Friesengasse 13 zu verpachten. Begründung: Nach vorläufigem Kenntnisstand beabsichtigt der Eigentümer des Areals Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 nunmehr auch den Abbruch des historischen Fachwerkgebäudes Friesengasse 13 (17. Jahrhundert), um am Eingang zum Altstadtkern Bockenheims höher zu bauen. Das Haus ist vermietet; den derzeitigen Bewohnenden wurde bereits die Kündigung angekündigt. Es steht zu befürchten, dass der Eigentümer mit dem Auslaufen der Abwendungserklärung zum Vorkaufsrecht der Stadt kalkuliert, um das Areal auf dem Teilgrundstück Friesengasse 13 neu zu bebauen, bzw. baulich extrem zu überformen. Das noch vorhandene dörfliche Ortsbild Bockenheims wird nur noch durch wenige Gebäude geprägt, die die historische Bedeutung verdeutlichen und die Identität des Stadtteils ausmachen. Hierzu gehört das Gebäude Friesengasse 13. Die Sanierung Bockenheims definierte exakt die prägenden Gebäude und hat versucht, dieses Ortsbild zu erhalten und zukunftsfähig zu machen. Die Erhaltungssatzung Nr. 48, Bockenheim II, die auch das Ensemble Kaufunger Straße 4/Friesengasse 13 umfasst, beschreibt die wesentlichen Ziele für Alt-Bockenheim und muss respektiert werden. Die Erhaltungssatzung besagt u. a.: "Insbesondere die engen Gassen und die Reste des ehemaligen Ortskerns südlich des Kirchplatzes tragen zur Identifikation bei". Verwiesen wird zudem auf das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+, das die Bedeutung der historischen Stadtteilkerne für Identität, Zugehörigkeitsgefühl und Lebensqualität in der Stadt betont. In der Auseinandersetzung um den Abriss des alten Backhauses und den Neubau von neun hochpreisigen Wohnungen auf dem Teilgrundstück Kaufunger Straße 4 hatte der Eigentümer dem Ortsbeirat erklärt, dass das an der Friesengasse gelegene Fachwerkhaus erhalten bliebe und saniert werde (FAZ 13.11.2019). Ebenso solle die Struktur der Innenhöfe auf dem Areal, dessen Zufahrt und die Begrenzungsmauer zum Hülya-Platz erhalten werden. Schon die Fertigstellung des Neubaus auf dem Areal des ehemaligen Backhauses Kaufunger Straße 4 entspricht nur sehr bedingt der vorher vom Bauherrn in einer Ortsbeiratssitzung versprochenen optischen Kleinteiligkeit. Laut Erhaltungssatzung dürfen Rückbau und Nutzungsänderung versagt werden, "wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist" (§ 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB). Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 2 am 16.10.2023, TO I, TOP 50 Auf Wusch der CDU-Fraktion wird über die Fragen und Aufträge an den Magistrat in der Vorlage OF 771/2 gesondert abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4643 2023 Die Vorlage OF 771/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor am Ende von Ziffer 2. folgender Wortlaut ergänzt wird: "oder gab es ggf. eine Voranfrage für eine solche Genehmigung (formell oder informell)?" Abstimmung: Fragen 1. bis 3.: Einstimmige Annahme Auftrag 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung) Aufträge 2. bis 5.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP und BFF (= Ablehnung)

Abriss Zerstörung Erhaltung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 5

Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen

28.06.2023 | Aktualisiert am: 24.07.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.06.2023, OF 856/5 Betreff: Sonnenschutz und Belüftung für die Mühlbergschule installieren und in Gang setzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, sofort alle dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrerinnen und Lehrer der Mühlbergschule vor Hitze geschützt werden. Im Bestandsgebäude darf aufgrund des Denkmalschutzes kein außenliegender Sonnenschutz angebracht werden. Von daher ist dringend zu prüfen, inwieweit in den betroffenen Räumen Sonnenschutz in Form von Sonnenschutzfolie oder innenliegenden Jalousien angebracht werden kann. In der Aula ist zwar eine Jalousie vorhanden, diese ist jedoch seit Inbetriebnahme des Gebäudes defekt. Eine sofortige Reparatur ist zu veranlassen. Weiterhin ist die vorhandene Lüftung nicht nutzbar, da der Hausmeister für diese noch keine Einweisung erhalten hat. Dieser Missstand ist ebenso sofort zu beheben. Zudem gibt es im Außenbereich bzw. auf dem Pausenhof für die Schülerinnen und Schüler überhaupt keine Möglichkeiten, sich vor der Sonne zu schützen. Hier ist die Installation mehrerer Sonnensegel zu prüfen oder andere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Begründung: Nachdem die Mühlbergschule endlich wieder an ihren angestammten Ort zurückgekehrt ist, ist aber noch längst nicht alles in Ordnung. Offenbar wurde vergessen, hitzeschützende Maßnahmen zu ergreifen. Bei der Sonneneinstrahlung und den derzeit herrschenden Temperaturen ist das für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrerinnen und Lehrer eine katastrophale Situation. Die gesamte Schulgemeinde ist dadurch einer permanenten Belastung ausgesetzt. Lernen ist unter diesen Umständen nur bedingt möglich. Daher sind die vorgenannten Maßnahmen möglichst zeitnah umzusetzen. Um in Zukunft solche Szenarien zu vermeiden, sollte der Magistrat bzw. die Schulbehörde bei zukünftigen Schulbau- bzw. Sanierungsprojekten grundsätzlich einen ausreichenden Hitzeschutz berücksichtigen. Auch im Hinblick auf die anstehende Sanierung der Gruneliusschule im Stadtteil Oberrad sei darauf vorsorglich hingewiesen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 5 am 14.07.2023, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4303 2023 Die Vorlage OF 856/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sonnenschutz Belüftung Schulgebäude

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 7

Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7

28.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 269/7 Betreff: Bespielbare Stadt im Ortsbezirk 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen: In Absprache mit den Kinderbeauftragten des Ortsbezirks schlägt der Ortsbeirat dem Magistrat folgende Straßen zur Berücksichtigung im Auswahlverfahren zur Umsetzung des E 36/22 vor: - Rödelheim: Rödelheimer Parkweg, Strubbergstraße, Fuchstanzstraße, Biedenkopfer Weg, Zentmarkweg - Praunheim: Steinbacher Hohl - Hausen: Alt-Hausen - Westhausen: Westring in der Nähe des Wendehammers, Josef-Wirmer-Straße Begründung: Im Bericht des Magistrats B 393/2022 wird beschrieben, dass die Ortsbeiräte bis zum Ende des 1. Quartals Vorschläge machen sollen, wo in ihren Stadtteilen das Pilotprojekt zur Einrichtung von bespielbaren Straßen umgesetzt werden könnte. Dafür stellte die Römerkoalition im Haushalt 2022 198.000 Euro ein. Straßen, in denen straßenbegleitendes Spielen möglich ist, wurden z.B. schon in Amsterdam erfolgreich umgesetzt. Wertvoll sind sie deswegen, weil sie zur Belebung des öffentlichen Raumes beitragen und das Zusammenleben im Stadtteil fördern. Gleichzeitig sollen klimaanpassende Maßnahmen damit verbunden werden. Gerade für Kinder und Jugendliche, aber auch für ältere Menschen, sind solche wohnortnahen Orte wichtig. Die Kinderbeauftragten berichteten, dass sich in den entsprechenden Straßen bereits Elterninitiativen zur Unterstützung gegründet haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3665 2023 Die Vorlage OF 269/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nur die Straßen Biedenkopfer Weg und Josef-Wirmer-Straße vorgeschlagen werden. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten

27.02.2023 | Aktualisiert am: 23.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2023, OF 262/7 Betreff: Kreuzung am Rödelheimer Busbahnhof sicherer gestalten Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die unübersichtliche Verkehrssituation an der Kreuzung Breitlacherstraße/ Westerbachstraße am Rödelheimer Busbahnhof zu verbessern. Dafür wäre es vor allem erforderlich, das illegale Zuparken des Kreuzungsbereichs wirksam zu unterbinden und das unberechtigte Einfahren und Halten von Pkw in den Busbahnhof zu verhindern. Begründung: Im Bereich der Kreuzung Breitlacherstraße/ Westerbachstraße ist regelmäßig zu beobachten, dass Pkw unrechtmäßig zu nah in der Kreuzung, auf den Radwegen oder sogar im Busbahnhof abgestellt werden. Das stellt nicht nur eine Gefahr für die Radfahrer dar, die plötzlich auf die Fahrbahn ausweichen müssen, es behindert auch das Abbiegen der Busse und führt für sämtliche Verkehrsteilnehmer zu einer unübersichtlichen Situation für Fahrzeuge aus beiden Richtungen der Breitlacherstraße. Um den Kreuzungsbereich einsehen zu können, müssen Pkw sich sehr weit vortasten und stehen dann bereits mitten auf dem Fußgängerüberweg (sehr zum Ärger vieler Fußgängerinnen und Fußgänger, die die Straße überqueren wollen) oder in der Mitte der Kreuzung, wodurch sie wieder ein Hindernis für abbiegende Busse darstellen. Da ein Verkehrsspiegel auf direkte Anfrage bereits abgelehnt wurde, wird der Magistrat gebeten, andere geeignete Maßnahmen durchzuführen, um das illegale Parken und Befahren einzuschränken. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3660 2023 Die Vorlage OF 262/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 6

Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle „Haigerer Straße“ (Richtung „Rödelheim Bahnhof“) sicherer gestalten

23.02.2023 | Aktualisiert am: 22.03.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.02.2023, OF 715/6 Betreff: Sossenheim: Überweg zur Bushaltestelle "Haigerer Straße" (Richtung "Rödelheim Bahnhof") sicherer gestalten Der Haltestellenpunkt Haigerer Str. ist in Fahrtrichtung Rödelheim Bhf. nur durch überqueren der stark frequentierten Westerbachstraße erreichbar. Dabei sind insbesondere Schulkinder und gehbeeinträchtigte Personen während des Querens einem enormen Sicherheitsrisiko ausgesetzt. Wünschenswert wäre es daher, einen sicheren Übergang hin zum Haltepunkt zu gewährleisten. Den Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird alsbald gebeten, den gefährlichen Überweg hin zum Haltepunkt Haigerer Str. (Fahrtrichtung Rödelheim) entsprechend abzusichern. Forciert wird dies in Form eines Zebrastreifens oder per Anbringung einer Fußwegampel. Sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen verkehrsrechtlich nicht umsetzbar sein, so bittet der Ortsbeirat um die Durchführung alternativer Absicherungsmaßnahmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 6 am 14.03.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3677 2023 Die Vorlage OF 715/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 7

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283

04.10.2022 | Aktualisiert am: 25.11.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 04.10.2022, OA 248 entstanden aus Vorlage: OF 202/7 vom 20.09.2022 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Vorgang: OM 1115/17 OBR 7; OM 2238/17 OBR 7; OA 256/18 OBR 7; EA 244/18 OBR 7; OA 164/22 OBR 7; M 121/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßgaben umzusetzen: Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen 5 und 66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der Vorlage OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anregungen (EA 244/18, OA 256/18, OBR 7, OM 2238/17, OM 1115/17). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der Vorlage M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" angeschlossen ist (S. 5). In Punkt 6. wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A 5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom Ortsbeirat abgelehnt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2017, OM 1115 Anregung an den Magistrat vom 24.10.2017, OM 2238 Anregung vom 08.05.2018, OA 256 Etatanregung vom 27.11.2018, EA 244 Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 12.10.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 06.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 11.10.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 283 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 248 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 03.11.2022, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION und Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 12. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 07.11.2022, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 283 = Kenntnis, OA 248 = Annahme) 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.11.2022, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Die Vorlage B 283 dient zur Kenntnis. 2. Der Vorlage OA 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie BFF-BIG (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 2547, 17. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2022 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden

20.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Betreff: Die Dynamik der verkehrlichen Situation im Bereich Eschborner Landstraße/Westerbachstraße muss gemeinsam mit dem Ortsbeirat und ohne Junktim mit einem Autobahnausbau beraten und entschieden werden Vorgang: OA 164/22; B 283/22 Die jährliche Evaluierung einer vernünftigen Verkehrsplanung in einem sehr belasteten Gebiet in Verbindung mit dem neuen Busdepot und eine Unterrichtung des Ortsbeirats werden gewährleistet. Ein Junktim vom zehnstreifigen Autobahnausbau mit der Frage einer besseren Anbindung der Lorscher Straße an die im Nordwestkreuz verknüpften Autobahnen A5 und A66 findet nicht statt. Begründung: Die Forderungen des Ortsbeirats, formuliert in der OA 164, wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die verkehrlichen Auswirkungen trotz veralteter Datenlage "sehr gering sind" und auf den Vorhabenträger verwiesen wird. Abgesehen davon, dass eine derartige Behauptung in die Zukunft vermessen erscheint, wird hier die Verantwortung der Stadt weggeschoben. Die verkehrliche Situation ist schon seit langem Gegenstand von Anträgen (OF 315/7 2018, OA 256 2018, OF 270/7 2018, OF 213/7 2017, OM 1115 2017). Weitere Gewerbeansiedlungen sowie ein zusätzlicher Busverkehr werden das Verkehrsaufkommen insgesamt erhöhen. Eine Lösung ist bislang nicht in Sicht. Dabei stellt der Magistrat selbst in der M 121 fest, dass es sich in diesem Bereich um ein Plangebiet handelt, das "nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte" handelt (S.5). In Punkt 6 wird der zusätzliche Autobahnanschluss, wie vom Ortsbeirat mehrfach gefordert, verbunden mit dem zehnspurigen Ausbau der A5. Angesichts der Klimakatastrophe verbietet sich eine weitere Versiegelung von Böden, auch würde dies den Autoverkehr nicht minimieren. Dieses Junktim wird vom OBR abgelehnt. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 22.03.2022, OA 164 Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 15 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die beiden Sätze des Tenors der Vorlage OF 202/7 getrennt abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 248 2022 Die Vorlage OF 202/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Satz 1: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) Satz 2: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss)

20.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2022, OF 201/7 Betreff: Dazuantrag zur M 121 (Bebauungsplan Nr. 942 - östlich A5/Eschborner Landstraße (Aufstellungsbeschluss) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Punkte zu präzisieren: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (GEP): 1. die Rechenzentren werden in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Landschaftsplanung und Ökologie: 1. Der Bebauungsplan präzisiert die Flächen, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet. Begründung: Für einen Bebauungsplan wird es von Relevanz sein, die hier genannten Präzisierungen festzulegen. Antragsteller: die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: die_farbechten-LINKE.

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Antrag Ortsbeirat 7

Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern

18.09.2022 | Aktualisiert am: 17.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.09.2022, OF 200/7 Betreff: Verkehrsanbindung des Plangebiets verbessern Grundsätzlich begrüßt der Ortsbeirat die in der M 121 dargestellten Ziele und den Zweck der Planung. In der M 121 wird zum Thema Mobilität usgeführt, dass das Plangebiet nur über Umwege und sensible, beziehungsweise stark belastete Streckenabschnitte an das Autobahnnetz angeschlossen ist und Überlegungen zu einer direkten Anbindung an die Autobahn bisher nicht zum Ziel geführt haben. Der Ortsbeirat hat auf diese Situation mehrfach hingewiesen. Trotz dieser Situation werden neue Nutzungen (Busbetriebshof, berufsbildende Schule mit Ausbildungszentrum) zu weiteren Belastungen im Plangebiet führen. Der Ortsbeirat bittet daher die Stadtverordnetenversammlung den folgenden Beschluss zu fassen: Der Magistrat wird aufgefordert, mit Nachdruck und höchster Priorität an einer verbesserten Anbindung des Plangebiets an das Autobahnnetz zu arbeiten und im Bebauungsplanverfahren die aktuelle Verkehrssituation zu berücksichtigen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 22.07.2022, M 121 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 7 am 04.10.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 247 2022 Anregung an den Magistrat OM 2796 2022 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 200/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 201/7 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor folgende Fassung erhält: "Der Magistrat wird aufgefordert, folgende Maßnahmen durchzuführen: Bezüglich des Gewerbeflächenentwicklungsprogramms (GEP) 1. werden die Rechenzentren in den Planungen angehalten, entsprechende Vorkehrungen für Abwärme und Fernwärme für umliegende Gebäude/Bereiche einzurichten. 2. Der Bereich östlich der Guerickestraße als zukünftiger Standort für Rechenzentren ist nur unter dieser Bedingung genehmigungsfähig. Bezüglich der Landschaftsplanung und Ökologie 1. werden im Bebauungsplan die Flächen präzisiert, die für eine Entsieglung infrage kommen. 2. Es wird ein durchgängiger autofreier und grüner Streifen von der Westerbachstraße bis zur Guerickestraße mit einer Verbindung zum Holzweg mit einem befestigten Fahrradweg eingerichtet." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 7

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4

22.03.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 22.03.2022, OA 164 entstanden aus Vorlage: OF 115/7 vom 02.03.2022 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit Fotovoltaikanlagen sollen überall dort, wo es technisch möglich ist, konsequent umgesetzt werden. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen miteinzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerische Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbachstraße und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofs der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u. a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem Flint-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 08.07.2022, B 283 Antrag vom 20.09.2022, OF 202/7 Anregung vom 04.10.2022, OA 248 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 30.03.2022 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 29.03.2022, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: LINKE. (M 4, OA 164 und OA 165 = Annahme, NR 249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 9. Sitzung des Ältestenausschusses am 31.03.2022, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (M 4, OA 164 und OA 165 = Ablehnung, NR 249 = Annahme) 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 31.03.2022, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 249 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 164 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 165 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme) und FRAKTION (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 1499, 11. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 31.03.2022 Aktenzeichen: 61 00

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 7

Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße

02.03.2022 | Aktualisiert am: 07.04.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.03.2022, OF 115/7 Betreff: Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 - Nördlich Lorscher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M4, wird unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Trotz der Eigenschaften als vormalige gartenbauwirtschaftliche Fläche, ist eine vollständige Kompensation der verloren gegangenen Grünfläche zu gewährleisten. 2. Der Ortsbeirat befürwortet die vorgesehene durchgängige Begrünung aller vorhandenen Dachflächen und die Kombination mit PV-Anlagen überall dort, wo es technisch möglich ist und fordert eine konsequente Umsetzung dieser Zielvorgabe. 3. Es sollen Sharing-Konzepte, insbesondere des Wirtschaftsverkehrs, geprüft werden, um die Anzahl der täglichen Fahrten zu reduzieren. 4. In die Stellplatzanforderungen sind explizit auch Radabstellanlagen mit einzubeziehen. 5. Angesichts dessen, dass sich das verkehrsplanerischen Fachgutachten auf Zahlen aus 2016 bezieht, ist jährlich, zumindest in den ersten Jahren, über die verkehrlichen Auswirkungen zu berichten und der Ortsbeirat in mögliche Anpassungen der Busrouten miteinzubeziehen. 6. Unabhängig vom Zeitpunkt der Fertigstellung des Busbetriebshofs, werden die Planungen und Verhandlungen mit der Autobahn GmbH über einen zusätzlichen Autobahnanschluss im Bereich der Westerbach- und/oder Gaugrafenstraße prioritär vorangetrieben. Begründung: Grundsätzlich stimmt der Ortsbeirat den Umzugsplänen des Busbetriebshofes der ICB zu. Allerdings sind damit verkehrliche Mehrbelastungen für den Stadtteil Rödelheim verbunden, die es unbedingt zu minimieren gilt. Auch wenn die Busse nicht zu den Spitzenstunden verkehren werden, sollen die Busse u.a. über die Westerbachstraße auf die Autobahn geleitet werden. Dieser Bereich ist bereits heute stark ausgelastet. Die Forderung des Ortsbeirats nach einer zusätzlichen Autobahnanbindung bleibt bestehen. Grundlage der Planungen sind zudem Verkehrserhebungen aus 2016, die als veraltet gelten dürften und schon gar nicht zukünftige Entwicklungen an der Gaugrafenstraße und dem FLINT-Areal (Berufsschulcampus der Handwerkskammer) abbilden können. Daher muss ggf. nachgesteuert werden. Von Beginn an müssen aber die Kriterien für die Entwicklung eines solchen Projektes in Zeiten der Klimakrise stimmen. Neben ökologischen Gesichtspunkten, ist auch ein diversifiziertes Mobilitätsangebot sicherzustellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.01.2022, M 4 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 7 am 22.03.2022, TO I, TOP 11 Auf Wunsch der CDU-Fraktion wird über die Vorlage OF 115/7 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung OA 164 2022 Anregung OA 165 2022 1. Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 115/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 116/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 117/7 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Ziffer 1.: GRÜNE, 1 SPD und farbechte/LINKE gegen CDU, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Ziffer 3.: GRÜNE, CDU und farbechte/LINKE gegen ÖkoLinX-ARL, FDP und BFF (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung) Ziffer 4.: GRÜNE, CDU, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) Ziffern 5. und 6.: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und BFF gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) FDP und BFF (= Enthaltung) zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und BFF (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 7

Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022

04.01.2022 | Aktualisiert am: 31.01.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2022, OF 97/7 Betreff: Sicherstellung der nachschulischen Betreuung für die Schulanfängerinnen und Schulanfänger 2022 Vorgang: OM 4142/19 OBR 7; ST 1734/19; OM 4665/19 OBR 7; ST 1549/19; OM 19/21 OBR 7 Nach wie vor ist das Defizit an Betreuungsplätzen für Schulkinder ein großes Problem im Ortsbezirk 7. Besonders betroffen sind die Eltern von Grundschulkindern, die oft monatelang einen Platz suchen und aufgrund ihrer eigenen Arbeitszeiten, dem Alter des Kindes und seiner Schulzeiten besonders auf einen Betreuungsplatz ihres Kindes angewiesen sind. Mehrfach wurde das Thema schon an den Ortsbeirat herangetragen und Bürgerinnen und Bürger haben lautstark und zu Recht ihren Unmut über die derzeitige Situation geäußert. Neben den Kapazitätsdefiziten der Grundschulen ist dies ein weiteres großes Problem im Ortsbezirk 7. Nach wie vor ist dem Ortsbeirat an einer guten Auslastung und Versorgungssituation der Betreuungsstätten gelegen. Die Antworten des Magistrats aus den Stellungnahmen ST 1734/2019 und ST 1549/2019 bieten keine langfristigen Lösungsoptionen an und lösen somit das Problem nicht. Deshalb resultieren aus diesen Stellungnahmen zur Situation der nachschulischen Betreuung der Grundschulkinder in Rödelheim, gerade aufgrund der Wichtigkeit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Eltern, folgende Fragen: Wurde die aus dem statistischen Material erhobene Bedarfsberechnung vom 31.12.2020 bereits ausgewertet und mit welchem Ergebnis? Wie viele Schulanfänger*innen für das Schuljahr 2022/23 wurden bereits über das Kindernet für einen Hortplatz/eine nachschulische Betreuung angemeldet? Stimmen die statistisch erhobenen Zahlen mit den Anmeldungen über das Kindernet überein? Gibt es aus den Betreuungseinrichtungen bereits Prognosen, wie viele Betreuungsplätze zum Schuljahresbeginn 2022/23 zur Verfügung stehen werden? Wenn ja, werden sie die Bedarfe decken? Was ist der Sachstand des geplanten Baus auf dem Gelände des Kinderzentrums 104 im Biedenkopfer Weg? Hier sollte ein Betreuungsangebot für 42 Grundschulkinder geschaffen werden. Wie ist der Sachstand bezüglich der Suche der Stadtverwaltung nach einer geeigneten Immobilie? Zwischenzeitlich sind Planungsmittel für die Entwicklung der Michael-Ende-Schule als Ganztagsschule vorhanden. Wie ist der Stand der Planung, da 2019 mit der Durchführung der Phase 0 begonnen werden sollte? Wie weit ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts für Grundschulen und Schulen mit Grundstufen? Kann damit sichergestellt werden, dass Kinder in Frankfurt vergleichbare Betreuungsangebote erhalten, sowohl in Qualität als auch in Länge pro Tag? Wie steht es mit dem "Pakt für den Nachmittag"? Wie werden Träger der außerschulischen Jugendbildung angesprochen, wie ist die Entgeltregelung und wie ist die Resonanz? Welche Erfahrungen hat die Stadt Frankfurt bisher mit dem "Pakt für den Nachmittag" gemacht, welches Verbesserungspotential wird gesehen und wie ist geplant dieses anzugehen? Wie wird sichergestellt, dass Kinder in Familien mit einem besonderen Betreuungsbedarf (z. B. erwerbstätige Alleinerziehende) einen Platz erhalten? Warum ist der Magistrat seit Januar 2020 nicht in der Lage, die Fragen des Ortsbeirats zur Situation der Kinderbetreuung fristgerecht zu beantworten? Antragsteller: GRÜNE die farbechten-LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4142 Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4665 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2019, ST 1549 Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1734 Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 19 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 7 am 18.01.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 277 2022 Die Vorlage OF 97/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Parteien: GRÜNE, die_farbechten-LINKE.

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Spiegel für Fussgänger und Radfahrer - Nidda-Uferweg

21.02.2023

Die kleine Kreuzung des Querwegs und des Niddauferwegs (nähe Biedenkopfer Weg - S-Bahn Trasse) ist schwer einsehbar. Es wäre schön, dort einen Spiegel zu montieren, um allen Verkehrsteilnehmern die Passage zu erleichtern.

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Mertonviertel aufnehmen

05.07.2021

In der Auswahlliste fehlt Mertonviertel.

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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Bewohnerparkausweis im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim

02.03.2020

Im Wohngebiet rund um die Brentanoschule Rödelheim parken sehr viele Berufspendler*innen. Es handelt sich um Arbeitnehmer*innen aus Groß-Gerau, Eschborn, dem Main-Taunus-Kreis, usw. Auch Reisende parken hier Ihren PKW und fahren mit dem Taxi zum Flughafen Frankfurt. Dadurch wird den Bewohnern sehr viel Parkraum weggenommen. Daher wären Bewohnerparkausweise innerhalb folgender Grenzen angebracht: Westerbachstraße - Breitlacherstraße - Breidensteiner Weg - In der Au (einschließlich der vollständigen Straßen Strubbergstraße, Biedenkopfer Weg, Bottenhorner Weg, Lixfelder Weg und Breidensteiner Weg).

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